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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2010 - L 6 AS 1426/09 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.05.2010 - L 6 AS 1426/09 B (https://dejure.org/2010,121522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - L 6 AS 1426/09 B (https://dejure.org/2010,121522)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.06.2006 - III ZB 134/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung von Fristen mangels …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2010 - L 6 AS 1426/09
Ist eine fristgerecht eingereichte Beschwerdeschrift versehentlich nicht vom Prozessbevollmächtigten unterzeichnet worden und wird deshalb die Rechtsmittelfrist versäumt, so kann der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH NJW 2002, 3636; BGH NJW 2006, 2414; Born, NJW 2007, 2088 ff, 2092). - BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2010 - L 6 AS 1426/09
Ist eine fristgerecht eingereichte Beschwerdeschrift versehentlich nicht vom Prozessbevollmächtigten unterzeichnet worden und wird deshalb die Rechtsmittelfrist versäumt, so kann der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH NJW 2002, 3636; BGH NJW 2006, 2414; Born, NJW 2007, 2088 ff, 2092).